KINDER LIEBEN UND BRAUCHEN BEIDE ELTERN
Auch wenn die Eltern als Paar auseinander gehen, bleibt die Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes bei beiden Elternteilen. Das Wohl des Kindes steht über den Interessen der Eltern.
Bei seiner Arbeit stützt sich das Team der Begleiteten Besuchstage auf die UNO-Kinderrechtskonvention und auf folgende Grundsätze:
- Kinder lieben und brauchen beide Elternteile. Diese Tatsache ist von den Eltern zu respektieren.
- Jedes Kind hat das Recht, mit beiden Elternteilen eine Beziehung zu pflegen.
- Das Wohl des Kindes steht über den Interessen der Eltern. Klare Regelungen beim Besuchsrecht sind deshalb wichtig und geben allen Sicherheit.
- Zerstrittene Eltern bringen das Kind in einen Loyalitätskonflikt. Das Kind kann dann seine Zuneigung zu Mutter und Vater nicht offen zeigen.
- Die Verantwortung für den Aufbau einer Beziehung liegt bei Mutter und Vater.
- Auseinandersetzungen zwischen den Eltern dürfen nicht vor dem Kind ausgetragen werden.
- Kinder brauchen vor und nach den Besuchstagen besondere Aufmerksamkeit und Einfühlung.
- Das Begleitteam ist in erster Linie für das Wohl und den Schutz des Kindes verantwortlich. Innerhalb des Besuchstreffs unterstützt es Eltern und Kinder in der Gestaltung des Besuchstags.
- Das Begleitteam untersteht der beruflichen Schweigepflicht. Es verhält sich neutral und bietet keine therapeutische Unterstützung an.
- Bei behördlich angeordnetem begleitetem Besuchsrecht werden der zuweisenden sozialen Fachstelle auf Anfrage Auskünfte erteilt über Wahrnehmungen im Verhalten des Kindes gegenüber dem besuchsberechtigten Elternteil und/oder über besondere Vorkommnisse, die dem Kindeswohl entgegen stehen.
Aus der UNO-Kinderrechtskonvention
«Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.»
Artikel 9, Absatz 3
Artikel 9, Absatz 3