ANMELDUNG
In der Regel sind es die Vormundschaftsbehörde oder das Zivilgericht, die Begleitete Besuchstage oder Begleitete Übergaben anordnen. Eltern können aber auch von sich aus oder auf Empfehlung einer sozialen Fachstelle diese Angebote in Anspruch nehmen.
Anmeldung bei behördlichen Anordnung
Hier können Sie das Anmeldeformular und die Fragebögen herunterladen und ausdrucken (PDF):
Anmeldeformular bei behördlicher Anordnung
Fragen zur Anmeldung an die zuweisende soziale Fachstelle
Fragen zur Anmeldung an den sorgeberechtigten Elternteil
Fragen zur Anmeldung an den besuchsberechtigten Elternteil
Schicken Sie bitte die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Post an die Geschäftsstelle.
Anmeldeformular bei behördlicher Anordnung
Fragen zur Anmeldung an die zuweisende soziale Fachstelle
Fragen zur Anmeldung an den sorgeberechtigten Elternteil
Fragen zur Anmeldung an den besuchsberechtigten Elternteil
Schicken Sie bitte die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Post an die Geschäftsstelle.
Anmeldung auf Empfehlung einer sozialen Fachstelle
Hier können Sie das Anmeldeformular und die Fragebögen herunterladen und ausdrucken (PDF):
Anmeldung durch die Eltern auf Empfehlung
Fragen zur Anmeldung an die zuweisende soziale Fachstelle
Fragen zur Anmeldung an den sorgeberechtigten Elternteil
Fragen zur Anmeldung an den besuchsberechtigten Elternteil
Schicken Sie bitte die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Post an die Geschäftsstelle.
Anmeldung durch die Eltern auf Empfehlung
Fragen zur Anmeldung an die zuweisende soziale Fachstelle
Fragen zur Anmeldung an den sorgeberechtigten Elternteil
Fragen zur Anmeldung an den besuchsberechtigten Elternteil
Schicken Sie bitte die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Post an die Geschäftsstelle.
Anmeldung auf Empfehlung von im Familienrecht tätigen Personen
Hier können Sie das Anmeldeformular und die Fragebögen herunterladen und ausdrucken (PDF):
Anmeldung durch die Eltern auf Empfehlung
Fragen zur Anmeldung an die zuweisende soziale Fachstelle
Fragen zur Anmeldung an den sorgeberechtigten Elternteil
Fragen zur Anmeldung an den besuchsberechtigten Elternteil
Schicken Sie bitte die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Post an die Geschäftsstelle.
Anmeldung durch die Eltern auf Empfehlung
Fragen zur Anmeldung an die zuweisende soziale Fachstelle
Fragen zur Anmeldung an den sorgeberechtigten Elternteil
Fragen zur Anmeldung an den besuchsberechtigten Elternteil
Schicken Sie bitte die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Post an die Geschäftsstelle.
Empfehlungen für zuweisende Behörden, soziale Fachstellen und im Familienrecht tätige Personen
Hier finden Sie detaillierte Hintergrundinformationen (PDF):
Empfehlungen
Empfehlungen
Nächste Schritte
Nach der Anmeldung erhalten der obhuts- bzw. sorgeberechtigte Elternteil und das Kind die Gelegenheit, den Besuchstreff und die Begleitpersonen kennen zu lernen. Sie werden über Termine, Modalitäten und Regeln informiert. Der Termin für dieses erste Treffen wird ihnen von der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt.
Anschliessend geht die schriftliche Einladung zum ersten Begleiteten Besuchstag an alle Beteiligten. Der besuchsberechtigte Elternteil wird am ersten Besuchstag über Termine, Modalitäten und Regeln informiert.
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.